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25.05.2018 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten
Gerade für die Personalarbeit bringt die neue Datenschutzgesetzgebung vieles mit sich. Vermeiden Sie ggf. teure Fehler. Lassen Sie sich beraten.

21.03.2016 Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Diese Richtlinie führt zu erheblichen Veränderungen im Kreditrecht. Auch Banken, Immobilienmakler, Handelvertreter etc. müssen sich auf die Änderungen einstellen. Der Widerrufsjoker ist ab 21.06.2016 für sog. Altfälle weggefallen. Spannend wird die Frage, wie die Kreditinstitute mit der erforderlichen Kreditwürdigkeitsprüfung umgehen und wann die Politik auf einzelne Fehlregulierungen reagiert.

01.01.2015 Der Mindestlohn kommt
Wenn Sie sich fragen, was das mit Ihrem Unternehmen zu tun hat, sollten Sie für sich über die Frage nachdenken, ob Sie beispielsweise Praktikanten beschäftigen, oder Aushilfskräfte, die ggf. einen Stücklohn bekommen. Wie zeichnen Sie, wenn Sie doch knapp über Mindestlohn zahlen, die Arbeitszeiten auf und welche Regelungen haben Sie dazu nachweislich getroffen? Es droht bei einer überraschenden Kontrolle durch die Zollverwaltung die Aufdeckung. Sollten Sie nicht alle Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage der Beträge des Mindestlohns ordnungsgemäß abführen, könnte eine Strafbarkeit nach § 266 a StGB drohen.  Unser Rat daher: Befassen Sie sich aktiv mit dem Thema! Wir beraten Sie gerne! 

13.06.2014: Die Verbraucherrechterichtlinie ist in Kraft getreten.
Neue gewaltige Anforderungen an den Vertragsschluss mit Verbraucherns bei Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume. Es droht aus Sicht des Unternehmens ein ewiges Widerrufsrecht. Sie sollten daher im B2C-Bereich Ihre Vertragsunterlagen unbedingt auf diese Thematik hin prüfen. Können wir Sie unterstüzten? 


08.10.2012: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention (GwOptG) 
Neue Formalismen für die Unternehmensleitung und Personaler!


Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Unternehmen von Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz betroffen ist. In der Kreditwirtschaft ist das sicher eindeutig, beispielsweise für manchen Makler jedoch neu.

Falls ja, beachten Sie, dass das Unternehmen verpflichtet ist, geeignete risikorientierte Maßnahmen zur Prüfung der Zuverlässigkeit aller Mitarbeiter/-innen die der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Vorschub leisten könnten, zu treffen. Zuverlässigkeit ist ein Begriff aus dem Gewerberecht, wonach maßgeblich auf die Person des Beschäftigten abzustellen ist.

Sofern der/die Beschäftigte für die Geldwäsche relevante Aufgaben bei Ihnen übernehmen soll, bedeutet das für Sie bei einer Neueinstellung, dass die Bewerberangaben zu seiner Person und seinem Werdegang auf Plausibilität und Widerspruchsfreiheit zu prüfen sind, die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses gefordert werden und die Einholung und Vorlage einer Wirtschaftsauskunft durch den Beschäftigten veranlasst werden sollte.

Auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber nach der gesetzlichen Regelung  Überwachungspflichten: Begeht der/die Beschäftigte einschlägige Straftaten, mißachtet er fortgesetzt geldwäscherechtliche Regelungen, kommt es zu Zwangsmaßnahmen wie Pfändungen oder Vollstreckungen, verhindert der/die Beschäftigte interne Vertretungsregelungen, verwaltet er/sie Geschäftsunterlagen fast privat, sind häufige Anwesenheiten im Büro gegeben, die von den anderen Kollegen abweichen oder versucht der/die Beschäftigte, Abwesenheiten zu vermeiden, ist Vorsicht geboten und ggf. eine Meldung  an den Geldwäschebeauftragten bzw. die Zentrale Stelle vorzunehmen. 

Wichtig ist immer: Dokumentieren Sie Ihre Tätigkeiten  und Maßnahmen sehr sorgfältig. Denken Sie dabei an den alten Prüfergrundsatz: Was nicht dokumentiert ist, gibt es nicht. Das mag lustig klingen, ist aber bierernst.  Vorstände, Geschäftsführer bzw. Unternehmer sind die von möglichen Sanktionsmaßnahmen Betroffenen. Sie sind gut beraten, wenn Sie Ihre Personaler und Führungskräfte mit dem Thema vertraut machen und klare organisationelle Regelungen schaffen.

 
"Drei Fragen an Michael Bothe", Immobilienzeitung 45/2007

"Wie Zwangsversteigerungen behindert werden" Michael Bothe, Daniel Kemter, Immobilienzeitung vom 18.08.2011

"Weihnachtsgeld: Wer es bekommt und wer es zurückzahlen muss" ,Michael Bothe u.a. Immobilienzeitung vom 27.12.2011
 

Lesen Sie von uns in der Presse:


 

 

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